Weitere Hinweise zu einer Absage
Eine Absage ist für den Bewerber immer eine negative Mitteilung. Angesichts der heutigen Arbeitsmarktlage und der Flut an Bewerbungen bleibt der Personalabteilung in den meisten Fällen aber keine andere Wahl. Viele Bewerber erfüllen nicht die Kriterien der Stellenausschreibung und eine Absage ist unvermeidlich. Dennoch ist es wichtig zu signalisieren, dass die Bewerbungsbemühungen des Kandidaten positive Berücksichtigung gefunden haben. Das Interesse des Bewerbers an Ihrem Unternehmen ist auch für Arbeitgeber eine Art der Bestätigung. Dies sollte zum Ausdruck gebracht werden.
Absage einer Bewerbung: Vorsicht bei der Angabe von Gründen!
Sie sollten bei einer Absage auf eine Bewerbung Vorsicht walten lassen. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz soll verhindern, dass Menschen auf Grund von Diskriminierung abgewiesen werden. Die Absage darf nicht aus Gründen der ethnischen Herkunft, Rasse, Geschlechts, Religion, Weltanschauung, Behinderung, des Alter oder der sexuellen Identität erfolgen. Vermeiden Sie also solche Begründungen und geben Sie auch am Telefon keine Auskünfte, die solche Themen mit einbeziehen. Selbst mit gut gemeinten Formulierungen dieser Art können Sie gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen und es kann zu Schadensersatzklagen wegen Diskriminierung kommen. Beschränken Sie sich also auf das Nötigste und halten Sie sich größtenteils an die in diesem Muster zur Absage einer Bewerbung vorgeschlagenen Formulierungen.