Folgen bei Verstreichenlassen eines Termins
Sollten Sie auf eine Einladung zum Gespräch unentschuldigt nicht erscheinen, kann das weitreichende Folgen haben. Es gehört zu Ihrer Mitwirkungspflicht zur Arbeitsvermittlung zu Gesprächseinladungen des zuständigen Sachbearbeiters zu erscheinen. Sollten Sie gewisse Hinderungsgründe für Ihr Nichterscheinen nicht nachweisen können, darf Ihnen das Amt Leistungen kürzen und im Wiederholungsfall sogar streichen. Sagen Sie einen Termin daher unbedingt ab, sobald Sie einschätzen können, dass Sie an einem anberaumten Gespräch nicht teilnehmen können.