Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet die Mitarbeiter unverzüglich über einen Betriebsübergang in Kenntnis zu setzen. So werden Unsicherheiten frühzeitig aus dem Weg geräumt. Achten Sie aber darauf, dass der Inhalt der Unterrichtung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Unser Muster ist von Arbeitsrechtlern erstellt und muss nur noch durch die individuellen Betriebsdaten ergänzt werden.