Sie überlegen einem Bekannten einen Gegenstand mietweise zu überlassen? Dann gehen Sie diese Geschäftsbeziehung nicht leichtfertig sein! Experten empfehlen: Schließen Sie einfach einen Mietvertrag über den Gegenstand ab. In dieser Vereinbarung können Sie sämtliche, relevante Vertragsbestandteile wie Abnutzung, Schäden am Mietobjekt, Haftung, Mietdauer oder Mietzins regeln. Der Einfachheit halber haben wir für Sie ein Muster für einen Übergabe- und Rückgabebeleg hinzugefügt, damit alles seine Ordnung hat. Mietvertrag über einen Gegenstand hier als Vorlage herunterladen und sofort flexibel einsetzen.