Ablauf von Mahnverfahren
Wenn Sie mit einem Mahnbescheid nicht einverstanden sind haben Sie laut Gesetzgeber 2 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Legt man keinen Widerspruch ein, darf der Gläubiger bereits nach 2 Wochen einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Danach darf mit Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Aber auch gegen den diesen Bescheid kann innerhalb von 2 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Geht kein weiterer Einspruch ein, gilt der Vollstreckungsbescheid als wirksam. Jetzt kann beispielsweise Ihr Konto gesperrt werden, bis der fällige Betrag verfügbar ist.