Nachdem Sie beim Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung, den Mantelbogen oder Ihre Umsatzsteuererklärung abgegeben haben, bekommen Sie einen Steuerbescheid. Wenn Sie mit diesem Bescheid nicht einverstanden sind, haben Sie laut Gesetzgeber die Möglichkeit, innerhalb eines Monats einen Einspruch einzureichen. Dabei ist es nötig, dass Sie die Gründe Ihres Einspruchs klar und deutlich darlegen. Vielleicht haben Sie Belege vergessen oder das Finanzamt hat nicht alle Aufwendungen und Freibeträge berücksichtigt: Sie sollten in jedem Fall auf Ihrem Recht bestehen. Muster für einen Einspruch beim Finanzamt hier herunterladen.