Sie sind mit Ihrem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bescheid oder Ihrem Kindergeldbescheid nicht zufrieden und es bestehen berechtige Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides? Dann legen Sie Widerspruch ein. Dies müssen Sie innerhalb einer gewissen Frist und in einer gewissen Form tun. Die Begründung des Widerspruchs kann hingegen nachgereicht werden. Erstellen Sie mit diesem Muster einen rechtssicheren Widerspruch und gehen Sie einen ersten Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte.