Angemessenheitsüberprüfung
Eine Angemessenheitsüberprüfung findet statt, wenn die Pauschalgebühr für einen bestimmten Zeitraum die Hürde von 10 Prozent der tatsächlichen Bruttokartenumsätze aus den Eintrittsgeldern überschreitet. Ein Veranstalter kann dies der GEMA schriftlich anzeigen und auf diesen Umstand aufmerksam machen. Am besten gibt man der GEMA Bescheid, bevor die entsprechende Rechnung eintrifft. Aller spätestens aber bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats, muss die GEMA über die Unangemessenheit der Lizenzvergütung informiert werden.