Sie möchten Beschwerde bei der Post oder einem anderen Zusteller wegen beschädigtem Postgut einreichen. Sie als Absender reklamieren, dass die Sendung beschädigt beim Empfänger angekommen ist. Im Regelfall bekommen Sie mit diesem Schreiben und beigelegtem Einlieferungsschein, bzw. Rechnung der Ware den finanziellen Schaden ersetzt.