Weitere Informationen zum Widerruf eines gemeinschaftlichen Testament
Beachten Sie, dass für den Widerruf eines Testaments dasselbe wie für die Aufsetzung gilt: Das Dokument ist nur dann rechtskräftig, wenn es komplett handgeschrieben und von beiden Eheleuten mit Vor- und Zunamen unterzeichnet worden ist. Ansonsten muss es einem Notar vorgelegt werden.