Was muss bei der Form der Vollmacht beachtet werden?
Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig hervorgehen, wer wen wozu bevollmächtigt. Wichtig: Vergessen Sie nicht die Unterschrift unter dieses wichtige Dokument, andernfalls wird das Schriftstück nicht anerkannt. Beachten Sie außerdem, dass einige Rechtsgeschäfte einer besonderen Form bedürfen die auf die Vollmacht zu übertragen ist. So ist bei Grundstücksgeschäften grundsätzlich die Unterschrift eines Notars erforderlich. Für andere Erfordernisse, etwa wenn Sie jemandem eine Prokura erteilen möchten, eine Anwaltsvollmacht benötigen oder eine Generalvollmacht ausstellen wollen, stehen Ihnen im Sortiment von FORMBLITZ zahlreiche weitere Muster und Vorlagen zur Verfügung.
Generalvollmacht als Sonderfall der Vollmacht
Eine der bekanntesten Formen der Vollmacht ist die Generalvollmacht. Mit einer solchen Ermächtigung erhält der Begünstigte der Vollmacht weitreichende Befugnisse zur Erledigung von Rechtsgeschäften. Die Ausstellung einer Generalvollmacht sollte der Vollmachtgeber daher genauestens durchdenken. Der Generalbevollmächtigte ist durch die Vollmacht in der Lage z.B. Verträge abzuschließen, den Nachlass zu regeln oder Bankgeschäfte zu erledigen. In vielen Generalvollmachten wird explizit erwähnt, dass sich die Vollmacht auf alle vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten erstreckt. Es ist nicht unüblich, dass die Übertragung der umfangreichen Befugnisse über den Tod des Vollmachtgebers hinaus erfolgt, was ebenso im Text extra ausgeführt wird.