Inhalt: Erfolgreiche Geschäftsführung
Arbeitsverträge für unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse:
- Geschäftsführervertrag
- Arbeitsvertrag (allgemein, ohne Tarifbindung)
- Arbeitsvertrag Prokurist
- Freier Mitarbeitervertrag
- Praktikantenvertrag
Beenden Sie Arbeitsverhältnisse mit FORMBLITZ-Mustern:
- Kündigung Arbeitsvertrag (fristlos, Arbeitgeber)
- Kündigung Arbeitsvertrag (fristgemäß, Arbeitgeber)
- Aufhebungsvertrag für ein Arbeitsverhältnis
- Abfindungsvereinbarung
- Allgemeine Arbeitszeugnisse ("sehr gut" bis "ausreichend")
- Checkliste Arbeitszeugnis
Mit diesen Vertrags-Vorlagen bringen Sie Ihr Unternehmen voran:
- Geschäftsordnung GmbH
- Geschäftsordnung GbR
- Gesellschaftsvertrag für die Gründung einer GmbH
- Kooperationsvertrag
- Beteiligungsvertrag
- Gewerbemietvertrag
- Untermietvertrag für Gewerberäume mit Bürogemeinschaft
- Zielvereinbarung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Dienstwagenüberlassungsvertrag
Weitere Vorlagen aus dem Dokumenten-Paket:
- Rede Firmen-Weihnachtsfeier
- Rede Firmen-Feier (allgemein)
- Handelsregisteranmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Erteilung einer Prokura - mit Handelsregisteranmeldung
- Widerruf einer Prokura
- Stellenausschreibung (Muster)
- Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten
- Forderungsverzicht mit Besserungsschein
- Kostenplan
- Checkliste Verhalten während der Betriebsprüfung
- Checkliste Besprechungsorganisation
- Einladung zur Gesellschafterversammlung (GmbH)
- Einladung zur Hauptversammlung (AG)
- Anordnung von Überstunden
- Weihnachtsbrief an gute Geschäftspartner (englisch/deutsch)
Aufgaben eines Geschäftsführers
Im deutschen Recht wird allgemein zwischen zwei wesentlichen Aufgabenbereichen von Geschäftsführern unterschieden. Das ist zum einen die Geschäftsführungsbefugnis. Diese besagt, dass ein Geschäftsführer im Innenverhältnis der Gesellschaft, d.h. insbesondere den anderen Gesellschaftern gegenüber, das Recht hat, organisatorisch zu handeln und zu gestalten. Zusätzlich ist er befugt, anderen Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Die Vertretungsmacht befugt einen Geschäftsführer zudem dazu, die Gesellschaft nach außen hin wirksam zu vertreten, so dass zwischen der Gesellschaft und Dritten (Kunden, Lieferanten, Staat usw.) wirksame rechtliche Bindungen entstehen. Meist ist es so, dass in der Person des Geschäftsführers Geschäftsführungsbefugnisse und Vertretungsmacht zusammen fallen. Doch es ist auch denkbar, dass diese Bereiche voneinander getrennt sind.