Manipulierte Software in einer Reihe von Dieselfahrzeugen der Marke VW und deren Tochtergesellschaften Audi und Seat, kann für den Käufer schwerwiegende Folgen haben. Wenn Sie ein Fahrzeug bestellt haben, dass unter den Manipulationsverdacht fällt, können Sie allerdings nicht vom Vertrag zurücktreten, solange unklar ist, ob die Abgaswerte tatsächlich falsch sind. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus, um den Rücktritt zu begründen. Damit Ihnen später aber nicht unterstellt wird, Sie hätten das Auto im Wissen um die Softwaremanipulation erworben, wird vom ADAC empfohlen, die Annahme des Fahrzeugs unter einen ausdrücklichen Vorbehalt zu stellen. Nutzen Sie den Musterbrief, um auf Nummer sicher zu gehen.