Weist Ihre Wohnung Mängel auf, steht es Ihnen unter bestimmten Umständen zu, die Miete zu mindern. Dafür müssen Sie als Mieter die zumeist baulich bedingten Beeinträchtigungen im Vorfeld bekannt gemacht haben. Nur wenn der Immobilienbesitzer oder Verwalter die Chance hatte, den Missstand zu beseitigen, können Sie die Mietminderung geltend machen. In diesem Muster berufen Sie sich auf § 536 BGB. Sie kündigen an, die Miete ab sofort nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Den Anteil der Mietminderung werden Sie diesem Schreiben zufolge erst nach der Mängelbeseitigung genau bestimmen.