Rücktritt vom Kaufvertrag, wann zulässig?
Das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag können Sie erst in Anspruch nehmen, wenn Sie dem Verkäufer die Chance der Nachbesserung eingeräumt haben, das heißt, wenn Sie dem Verkäufer die Gelegenheit beispielsweise zur Reparatur gegeben haben. Nötig ist hierzu eine Fristeinräumung von in der Regel 2 Wochen. Grundsätzlich geht man davon aus, dass 2 Versuche der Nachbesserung durch den Verkäufer ausreichend sind. Wenn die Nachbesserung fehlschlägt, können Sie zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten und angemessenen Frist reagiert, können Sie aber auch sofort zurücktreten. Achten Sie beim Kauf auch auf die AGBs. Diese enthalten i.d.R. auch Hinweise zur Kaufvertragsrückabwicklung.