Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshoft (BGH) verbietet Bausparkassen bei der Auszahlung von Bauspardarlehen eine Darlehensgebühr zu verlangen. Prüfen Sie Ihren Bausparvertrag: Vertragsbedingungen, die ein solches Entgelt vorsehen, sind unzulässig (Urteil vom 8.11.2016, AZ XI ZR 552/15). Mit diesem Musterschreiben zur Rückforderung von Darlehensgebühren für Bausparverträge können Sie Ihr Geld zurückfordern. Sollte die Bausparkasse nicht zügig reagieren, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, da ggf. zum 31.12.2016 die Verjährung drohen kann.