Inhalt: Freier Mitarbeiter-Vertrag
Ein freier Mitarbeitervertrag ist eine besondere Form des Werkvertrages. Unser Muster enthält die folgenden Punkte:
§1 Vertragsgegenstand
- Ganz wichtig: Soll der Mitarbeiter für ein bestimmtes abgeschlossenes Projekt eingestellt werden oder immer wieder bestimmte Leistungen abliefern.
§2 Weisungsfreiheit
- Anders als Arbeitnehmer sind Honorarkräfte nicht weisungsgebunden.
§3 Leistungserbringung
- Gerade wegen der Weisungsfreiheit sollte der Leistungsumfang genau geregelt werden.
§4 Unterrichtungspflicht
- Auch ein freier Mitarbeiter muss den Arbeitgeber über wichtige Details unterrichten.
§5 Fortbildungspflicht
- Lassen Sie sich versichern, dass der Mitarbeiter fachlich auf dem neuesten Stand ist.
§6 Konkurrenz
- Darf die Honorarkraft bei der Konkurrenz tätig sein?
§7 Verschwiegenheit
- Auch bei freien Mitarbeitern darf die Pflicht zur Verschwiegenheit vertraglich festgelegt werden.
§8 Vergütung
- Wählen Sie die passende Art der Vergütung. Soll ein einmaliger Pauschalbetrag geleistet werden oder wird nach Stundensatz abgerechnet?
§9 Fälligkeit
- Achtung: Vergessen Sie nicht die Fälligkeit des Honorars zu regeln.
§10 sonstige Ansprüche
- Raum für individuelle Regelungen.
§11 Haftung und Gewährleistung
- Da der Freie den üblichen Regelungen der Arbeitnehmerhaftung nicht unterliegt, müssen hier besondere Regelungen getroffen werden.
§12 Kündigung
- Klären Sie die Fragen zu Kündigung. Einen Kündigungsschutz für eine Honorarkraft gibt es nicht, dennoch kann sie ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn keine eindeutige Regelung im Vertrag zu finden ist.
§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
§14 arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
§15 Nebenabreden
Der freie Mitarbeiter: hochspezialisiert und flexibel
Moderne Anstellungsverhältnisse sind zunehmend durch Flexibilität gekennzeichnet. Das drückt sich auch in den steigenden Zahlen von Arbeitsverträgen für freie Angestellte aus. Die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters macht für Unternehmen Sinn, die vor allem projektbezogen arbeiten und zur Abwicklung eines bestimmten Auftrages keinen festen Angestellten beschäftigen möchten.
Aber auch beim Eintreten von unvorhergesehenen Personalausfällen greifen Firmen gern auf frei verfügbare Spezialisten zurück. Ein freier Mitarbeiter, auch als "Freelancer" bezeichnet, bringt sein Fachwissen ein, ohne sich dabei fest an eine Firma oder eine öffentliche Institution zu binden. Vor allem in der Medienbranche und unter künstlerischen Berufen sind solche Beschäftigungsverhältnisse weit verbreitet.
Vor- und Nachteile der freien Mitarbeiter
Zunächst muss klargestellt werden, dass ein freier Mitarbeiter nicht automatisch ein Freiberufler ist. Die Bezeichnung freier Mitarbeiter sagt nichts über den ausgeübten Beruf aus, sondern beschreibt lediglich die Art des Beschäftigungsverhältnisses. Freiberufler dagegen können nur Angehörige bestimmter Berufe sein. Sie können als freie Mitarbeiter tätig sein oder als Arbeitnehmer. Die Bezeichnung sagt nichts über die Art des Beschäftigungsverhältnisses aus. Ein freier Mitarbeiter kann deshalb auch Freiberufler sein.
Ein freier Mitarbeiter hat den Vorteil, dass er in das Unternehmen nicht eingegliedert und auch nicht weisungsgebunden ist. Er kann sich seine Arbeitszeit frei einteilen und kann auch bestimmen, wo er arbeiten möchte. Als freier Mitarbeiter müssen jedoch die Kosten der Versicherungen und einer Berufshaftpflicht selbst getragen werden. Auch die Arbeitsmittel werden üblicherweise von dem Mitarbeiter selbst gestellt. Es besteht kein Anspruch auf bezahlten Urlaub und auch kein Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. Die Freiheit des Mitarbeiters ist deshalb mit größerer Eigenverantwortung verknüpft. Einen passenden von Juristen erstellten Vertrag für einen freien Mitarbeiter steht Ihnen hier als Muster zum Download zur Verfügung.
Freier Mitarbeiter versus Scheinselbständigkeit
Freie Mitarbeiter die auf Dauer für ein und denselben Arbeitgeber arbeiten werden auch „Feste Freie“ genannt. Die freie Mitarbeit lässt sich oft nur schwer von der Scheinselbständigkeit unterscheiden. Ausschlaggebend ist dabei nicht, was die Vertragsparteien im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Ob noch eine freie Mitarbeit oder bereits eine Scheinselbständigkeit vorliegt, beurteilt sich an der tatsächlichen Ausübung des Arbeitsverhältnisses. Es ist zu fragen, ob der Mitarbeiter weisungsgebunden ist. Ob er selbst bestimmen kann wann und wo er arbeitet und ob der Mitarbeiter auch andere Auftraggeber hat.
Ein Mitarbeiter ist eng in den Betrieb eingebunden, wenn er beispielsweise den Computer, einen Dienstwagen oder seinen Arbeitsplatz vom Arbeitgeber gestellt bekommt. Beurteilungskriterium ist auch das Gehalt. Ist dieses gleichbleibend oder gekoppelt an die durch den Mitarbeiter erfüllten Aufträge. Merkmal für ein Arbeitsverhältnis wäre auch, wenn dem Mitarbeiter Urlaubs- oder Krankheitstage bezahlt würden. Dies kommt jedoch selten vor. Je mehr Merkmale eines Arbeitnehmers erfüllt werden, desto wahrscheinlicher handelt es sich um einen Scheinarbeitnehmer als um einen freien Mitarbeiter. Nutzen Sie unsere speziell für freie Mitarbeiter erstellte Vorlage. Alle wichtigen Regelungspunkte die im Vertrag für eine freie Mitarbeit zu beachten sind, sind dort geregelt.