Beratervertrag schafft Rahmenbedingungen für flexible Expertise
Für den Auftraggeber hat der Abschluss eines Beratervertrages den Vorteil, dass er keinen Arbeitsvertrag abschließen muss. Im Rahmen eines vorher definierten Projekts kann der Berater als freier Mitarbeiter eingesetzt werden, um beispielsweise durch die Erstellung von Gutachten Fragen zu prüfen, die sein Sachgebiet betreffen. Rechtlich gesehen stellt ein Beratervertrag in der Regel einen Dienstvertrag dar, bei dem der Auftragnehmer auf Honorarbasis seine Leistungen erbringt.
Der Beratervertrag muss nach geltendem Recht nicht schriftlich abgeschlossen werden. Allerdings ist dies dringend zu empfehlen, um Streitigkeiten zu verhindern. Zu regeln ist zum einen der Umfang der vereinbarten Tätigkeit. Soll der Berater direkt in das Unternehmen kommen, müssen die Modalitäten genau definiert werden. Auch die Frage der Höhe der Vergütung des Beraters ist natürlich zu klären. Hier besteht die Möglichkeit eine pauschale Vergütung zu vereinbaren oder auch einen Stundenlohn.
Wichtig ist nur, dass hier klar umrissen wird, welche Leistungen mit dem Honorar abgegolten werden. Mithilfe eines Muster Beratervertrages können Sie einen passgenauen Vertrag erstellen, in dem alle üblichen Fragen geklärt werden. Ein nicht unerheblicher Punkt in dem Zusammenhang ist beispielsweise auch der Umgang mit Daten von Kunden oder Geschäftspartnern. Im Vertrag wäre festzuhalten, ob und in welchem Umfang der Berater auch für Wettbewerber des Unternehmens tätig werden darf.
Mehr über den Beratervertrag
In den verschiedensten Branchen und Bereichen greifen Unternehmer und Geschäftsführer auf die Leistungen externer Berater zurück. Berater, die Ihre Dienstleistung anbieten, können auf ein hohes Fachwissen und breitgefächerte Erfahrungen auf ihrem Gebiet zurückgreifen. Der Einsatz von Beratern im Unternehmen kann ganz unterschiedlich sein. Teilweise bietet der Berater seine Leistungen nur am Telefon an, in anderen Fällen wird ein persönlicher Einsatz vor Ort erforderlich. Auch die Aufgabengebiete sind sehr vielfältig. Ein Berater kann beispielsweise hinzugezogen werden, um Schwächen bei Arbeitsabläufen in einer AG zu erkennen.
Durch gezielte Analysen können dann neue Strukturen geschaffen werden, um Leistungen zu optimieren. Ein Berater kann aber auch einfach als Ratgeber für bestimmte Fachgebiete eingesetzt werden, welche von den Arbeitnehmern der Firma nicht abgedeckt werden. Es gibt viele individuelle Einsatzmöglichkeiten. So kann beispielsweise ein Anwalt als Berater im Unternehmen eingesetzt werden, wenn es um das Fachgebiet Recht geht. In anderen Bereichen kann ein Psychologe für gezielte Coachings der Mitarbeiter beauftragt werden.
Inhalt: Beratervertrag
Damit beide Vertragsparteien zum Ende der Beratung zufrieden auseinandergehen, sollte in einem Beratervertrag genau festgelegt sein, was Bestandteil der Beratungsleistung ist. Ein Beratervertrag sollte unbedingt folgende Punkte enthalten:
- Vertragspartner mit Anschrift
- Gegenstand des Vertrags
- Aufgabenstellung und Ziele
- Leistungen auf Auftragnehmerseite
- Termine
- Vergütung, Honorar, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen
- Aufwendungsersatz
- Wettbewerbsverbot
- Mitwirkung des Auftraggebers
- Schweigepflicht und Datenschutz
- Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Achten Sie darauf, dass Sie alle Absprachen und eventuelle Änderung der Vertragsinhalte im Laufe der Beratungstätigkeit dokumentieren und unterzeichnen lassen. So kann es nicht zu Missverständnissen über die vereinbarten Leistungen kommen. Generell sollten Berater und Auftraggeber regelmäßig Rücksprache über den aktuellen Stand und Projektfortschritte halten. Passen Sie den einzelnen Punkte des Muster Beratervertrages an Ihre Bedürfnisse an.