Mehr Informationen zum Berliner Testament
Achtung: Das Berliner Testament muss eigenhändig von einem Partner geschrieben und von beiden unterschrieben werden, ansonsten ist es aus formalen Gründen unwirksam. Alternativ können Sie einen Notar aufsuchen. Wichtig: Falls die Lebenspartner jeweils leibliche Kinder haben, empfehlen wir eine rechtliche Beratung zum Pflichtteilsrecht.