§ 18 des Gaststättengesetzes (GastG) ermöglicht Gaststättenbesitzern die Beantragung einer Verkürzung oder Aufhebung der Sperrfrist. Die Regelungen und Verordnungen über die Sperrfrist variieren stark und kann in jedem Bundesland anders gehandhabt werden. Nutzen Sie diese Vorlage, um die Verkürzung der Sperrfrist für einen Wochentag oder eine einzelne Veranstaltung zu beantragen.