Tun Sie etwas gegen die Lärmbelästigung und sorgen so für Ruhe! Wenn Sie sich wieder einmal über den Lärm in Ihrer Straße oder Ihrem Hof ärgern, müssen Sie dies nicht kommentarlos hinnehmen. Denn hält der Betreiber einer Gaststätte, eines Tanzlokals, einer Kneipe oder eines sonstigen Gewerbebetriebes nicht die verordnete Sperrstunde ein, so handelt dieser ordnungswidrig. Hiergegen können Sie sich bei den zuständigen Behörden beschweren. Werden Sie tätig und machen Ihrem Unmut Luft. So einfach geht`s.