Mit diesem Schreiben haften Sie für fremde Verbindlichkeiten. Sie verpflichten sich mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, für jemand anderen (den Hauptschuldner) gegenüber seinem Gläubiger zu haften. Hierbei kann es um Kredite oder Darlehen gehen, aber auch beim Vermieten von Wohnungen ist eine Bürgschaft üblich. Der Gläubiger hat durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft mehr Sicherheiten, falls der Hauptschuldner seine Schuld nicht vertragsgemäß begleicht. Selbstschuldnerisch bedeutet hier, dass der Gläubiger direkt bei Zahlungsverzug auf den Bürgen zugehen und Ihn belangen darf. Er muss nicht vorher versuchen, die Schuld vom Hauptschuldner einzuklagen.