Wichtig
Das Wachstumschancengesetz sah ursprünglich eine Erhöhung der Verpflegungspauschalen von 14 Euro auf 16 Euro bzw. von 28 auf 32 Euro vor zum 1.1.2024. Am 23.02.2024 hat der Bundestag allerdings im Zusammenhang mit dem Verfahren im Vermittlungsausschuss einen geänderten Gesetzesentwurf beschlossen, der die aktualisierten Verpflegungspauschalen nicht mehr beinhaltet. Es bleibt daher für 2024 bei den bisherigen Pauschalen Inland.
Die Tabelle enthält sämtliche in der Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums aufgeführten Länder. Sofern ein Land nicht aufgeführt ist, wird der entsprechende Pauschalbetrag für Luxemburg angewendet. Es ist wichtig zu beachten, dass die in der Tabelle aufgeführten Pauschalbeträge ausschließlich für die Reisekostenabrechnung durch den Arbeitgeber gelten. Der steuerliche Werbungskostenabzug kann lediglich anhand der tatsächlichen Übernachtungskosten geltend gemacht werden.