Wann wird ein Vertrag für die Überlassung eines Firmenwagens vereinbart?
Einen Firmenwagen erhalten Mitarbeiter, die regelmäßig für Ihre Firma im Außendienst tätig sind. Üblicherweise gestattet ihnen der Arbeitgeber auch die Nutzung des Fahrzeuges für private Zwecke. Der Arbeitgeber schließt vor der Nutzung des Pkw mit seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen-Überlassungsvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien genau definiert. Wenn der Angestellte den Wagen auch nach der Arbeitszeit nutzen möchten, muss er die Ausgaben für private Fahrten und beruflich bedingte Reisen sauber trennen. Das geht am besten mit einem Fahrtenbuch, in dem Kilometerstände nach jedem Trip penibel dokumentiert werden.
Die Nutzung von Dienstwagen wird in Deutschland immer populärer. So wurden etwa im April 2010 mehr Fahrzeuge für die gewerbliche Nutzung zugelassen, als für rein private Zwecke. Darunter sind viele Fahrzeuge, die für Gewerbetreibende einen unverzichtbaren Bestandteil ihrer täglichen Arbeit darstellen, wie zum Beispiel Lkw zum Transport von Waren. Aber auch die Überlassung von Fahrzeugen für den privaten Gebrauch nimmt zu. Viele Firmen wollen den Mitarbeitern auf diese Weise einen zusätzlichen Anreiz bieten. Der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens muss allerdings versteuert werden. Die Höhe der zu zahlenden Steuer berechnet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Jahr und der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Das beliebteste Modell unter den Dienstwagen ist übrigens bereits seit geraumer Zeit der VW Passat.
Inhalt: Dienstwagen-Überlassungsvertrag
- Überlassung und Verwendung
- Lohnsteuerliche Behandlung der privaten Nutzung
- Fahrzeugpflege
- Haftung bei Schäden
- Überlassung an Dritte und Mitfahrer
- Vertragsende
- Zusätzliche Vereinbarungen
- Schriftform