Weitere Informationen zur ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer
In der Regel gilt in Arbeitsverträgen eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt. Geht es um eine Kündigung innerhalb der Probezeit, ist hier in den meisten Fällen eine Frist von 2 Wochen vereinbart. Die Frist beginnt, sobald das Kündigungsschreiben zugestellt ist. Beachten Sie, dass die Kündigung bei formalen Fehlern ungültig wird. Gerade im Streitfall können solche Details entscheidend sein. Wollen Sie eine fristlose Kündigung aussprechen, nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Formular. Achtung: Durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag kann sich eine abweichende Kündigungsfrist ergeben. Prüfen Sie Ihre Unterlagen, um sicher zu gehen, dass die Frist eingehalten wird.