Begründung der Kündigung
Ein unbefristeter Mietvertrag endet in der Regel erst dann, wenn eine der beiden Mietparteien eine Kündigung ausspricht. Diese hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Während der Mieter, der aus einer Wohnung ausziehen möchte, hierfür keine Begründung abgeben muss, ist der Vermieter rechtlich dazu verpflichtet. Fügt er seinem Kündigungsschreiben keine Begründung bei, ist das Kündigungsschreiben unwirksam. Aber auch wenn eine Begründung abgegeben wird, gibt es für den Mieter häufig Mittel und Wege, gegen eine Kündigung vorzugehen.