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Um einen Anspruch auf Erstattung der Kosten zu haben, benötigen Sie vorher stets einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Ein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn Sie eine mangelhafte Sache käuflich erworben haben.
Welche zusätzlichen Kosten dann im Rahmen des Umtausches/der Reparatur erstattungsfähig sind, hängt von dem Einzelfall ab, aber Sie haben beispielsweise die Möglichkeit Fahrtkosten, Telefonkosten, Rücksendekosten oder ähnliches zurück zu verlangen.
Dabei sollten Sie aber darauf achten, dass sich die Höhe der Kosten in einem angemessenen Rahmen hält, denn nicht jede Art von Kosten ist rückerstattungsfähig. Die Kosten müssen den Umständen angemessen und verhältnimäßig sein. Beispiel Fahrtkosten: Müssen Sie für den Umtausch oder die Reparatur eine Strecke von 200 km zurücklegen, sollten Sie dies in einem günstigen öffentlichen Verkehrsmittel oder privaten Pkw tun und nicht mit einem kostspieligen Taxi! Die Rückzahlung derartig unnötiger und überteuerter Kosten wird Ihnen nicht gestattet!