Was beim Wechsel der Krankenkasse zu beachten ist
Da es in Deutschland eine freie Krankenkassenwahl gibt, kann jeder Arbeitnehmer in eine Krankenkasse seiner Wahl eintreten und diese gegebenenfalls auch wechseln. Bei dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse muss man jedoch zunächst die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse durch eine Kündigung beenden. Das übernimmt die neue Krankenkasse nicht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Die alte Krankenkasse muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung eine Bestätigung ausstellen. Diese ist binnen der Kündigungsfrist zusammen mit dem Eintrittsformular an die neue Krankenkasse zu senden. Zu beachten ist, dass man nach dem Wechsel für die nächsten 18 Monate an die Wahl der Krankenkasse gebunden ist. Es gibt lediglich ein Sonderkündigungsrecht wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder die bereits erhobenen Zusatzbeiträge erhöht. Auch wenn die Krankenkasse ihren Mitgliedern einen Teil der Beiträge zurückerstattet hatte und diese Rückzahlung dann reduziert oder einstellt, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings beträgt die Kündigungsfrist auch beim Sonderkündigungsrecht 2 Monate. Während dieser Frist muss jedoch der Zusatzbeitrag nicht mehr gezahlt werden. Anders ist es in dem Fall, dass jemand mit seiner Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen hat.mHier ist eine Sonderkündigung generell ausgeschlossenen und man ist 3 Jahre an die Krankenkasse gebunden. Wenn es Probleme mit dem Wechsel der Krankenkasse geben sollte, kann man sich beim Bundesversicherungsamt Beschwerde einreichen.