Fristen und weitere Informationen rund um die Kündigung einer Haftpflichtversicherung
Beachten Sie, dass bei Haftpflichtversicherungen eine Kündigungsfrist von einem bis zu drei Jahren üblich ist. Näheres finden Sie in Ihren Unterlagen. Wichtig ist, dass Sie die Kündigung fristgemäß bei der Versicherungsanstalt einreichen. Hier zählt nicht der Poststempel, sondern das Datum des Eingangs bei der Versicherung. Um sicher zu gehen, ist es empfohlen, ein Einschreiben mit Rückschein zu verwenden. Unter besonderen Umständen (Verkauf oder Abmeldung des betreffenden Fahrzeugs) ist es möglich, außerordentlich zu kündigen und somit den Vertrag früher zu beenden, als von der Versicherung vorgesehen.
Eine Haftpflichtversicherung kann vor dem finanziellen Bankrott bewahren. Unfälle und Missgeschicke können jedem passieren und schnell erreicht die Kompensation eines verursachten Schadens einen hohen Betrag, der nicht ohne weiteres beglichen werden kann. Wer dann keine Haftpflichtersicherung abgeschlossen hat, haftet im Ernstfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Eine Haftpflichtversicherung gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder haben sollte. Insbesondere Eltern, die für die Handlungen Ihrer Kinder verantwortlich sind, sollten nicht ohne eine Haftpflichtpolice sein.
Für Versicherungsnehmer lohnt es sich, die Konditionen der eigenen Police regelmäßig und kritisch zu überprüfen – vor allem, wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat. Schauen Sie sich Ihre Unterlagen an und suchen Sie zunächst im Internet nach individuellen Angeboten. Eine der zahlreichen Vergleichsseiten erleichtert Ihnen die Recherche. Mit den so gewonnenen Informationen können Sie gut vorbereitet in ein persönliches Beratungsgespräch gehen. Kündigen Sie Ihre bisherige Haftpflichtversicherung fristgemäß unter Beachtung der im Vertrag definierten Fristen. Ein formal einwandfreies Anschreiben mit Namen, Adresse und Versicherungsnummer sollte hier ausreichend sein, auf die Angabe von Gründen können Sie verzichten.
Eine Haftpflichtversicherung lässt sich außerordentlich kündigen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Das kann z.B. nach einem Schadensfall sein, egal, ob dieser in Ihrem Sinne reguliert oder abgelehnt wurde. Ein weiterer Grund für eine außerplanmäßige Vertragsauflösung ist eine Beitragserhöhung, die dem Versicherten keinen Mehrwert an Leistungen bietet. Ein weiterer klasssicher Fall für eine außerordentliche Kündigung stellt die Vermeidung von Doppelversicherung dar, etwa wenn zwei Partner zusammenziehen.