Mit einem Gesellschafterbeschluss wird die Berufung eines Geschäftsführers legitimiert. Ob Mini- oder einfache GmbH, in jeder Gesellschaftsform ist ein Geschäftsführer erforderlich, um die in der Gründungsphase anstehenden Handlungen wie etwa die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister, vorzunehmen. Da ein Geschäftsführer immer von den Gesellschaftern bestellt wird, dient dieser Beschluss dem rechtsgültigen Nachweis über die Legitimation desselben.