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OHG-Gesellschaftsvertrag

Vertrag zur Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

Jetzt eine Gesellschaft ohne Mindestkapital gründen!
Enthält alle notwendigen Regelungen um juristisch einwandfrei eine OHG zu gründen
Ausfüllbares Muster zum Download!

Mit diesem Gesellschaftsvertrag gründen Sie rechtssicher eine Offene Handelsgesellschaft. Anders als bei einer GmbH ist kein Mindestkapital erforderlich, um diese solide und kreditwürdige Gesellschaftsform zu gründen. Dieses Muster für einen OHG-Gesellschaftsvertrag regelt alle erforderlichen Vertragspunkte für eine Offene Handelsgesellschaft formal und inhaltlich korrekt. Natürlich ist es im Einzelfall sinnvoll, die Vorlage für einen OHG-Vertrag Ihren Bedürfnissen entsprechend umzugestalten.

Anzahl Seiten: 7 (PDF) / 6 (Word) GTIN: 4255696947627
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Inhalt: Offene-Handelsgesellschafts-Vertrag

Wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag für eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) abschließen wollen, sind dazu mindestens zwei Personen erforderlich. Der Abschluss des Vertrags ist an keine bestimmte Form gebunden und muss auch nicht notariell beglaubigt werden. Einzige Ausnahme ist der Fall, dass die Vertragspartner ein Grundstück in die Gesellschaft mit einbringen wollen. Wenn der Gesellschaftsvertrag durch die erforderlichen Unterschriften abgeschlossen worden ist, muss die OHG ohne Verzug beim Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung erfordert die Unterschriften aller Vertragspartner und muss notariell beglaubigt werden. Folgende Punkte sind Gegenstand des Vertrags: 

  • Bezeichnung und Sitz der Gesellschaft
  • Gesellschaftszweck
  • Dauer der Gesellschaft
  • Geschäftsjahr
  • Einlagen der Gesellschafter
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Gesellschafterversammlung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- bzw. Verlustverteilung
  • Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern
  • Tod eines Gesellschafters
  • Abfindung
  • Kündigung und Liquidation der Gesellschaft
  • Schlussbestimmungen
  • Salvatorische Klausel

 

Wodurch zeichnet sich eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) aus?

Im Unterschied zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine OHG im Handel aktiv. Das heißt: für eine Offene Handelsgesellschaft ist ein Handelsregistereintrag verpflichtend. Wie bei einer GbR, beträgt auch hier die Mindestanzahl der Gesellschafter zwei Personen. Neben einem soliden Gesellschaftsvertrag ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Beteiligten das wichtigste Fundament eines Unternehmens dieser Rechtsform. Da sämtliche Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen haften, verteilen sich finanzielle Rückstände auf alle Schultern. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Gründer einer Person ihrer Wahl Prokura erteilen. Die Prokuristin oder der Prokurist darf jedoch nur mit Zustimmung mindestens eines Gesellschafters handeln. Die Bevollmächtigung kann bereits im OHG-Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. In einem Muster lässt sich eine entsprechende Formulierung unkompliziert einfügen.

 



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