Seit dem 1.07.2018 sind dem Reisenden Formblätter auszuhändigen, wenn er eine Pauschalreise oder eine sogenannte verbundene Reiseleistung bucht. Dieses Formblatt ist dem Kunden zu übergeben, wenn der Vermittler gleichzeitig Beförderer ist und mit dem Reisenden einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat (siehe § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BGB). Beachten Sie die Gestaltungshinweise im Anhang, erstellen Sie bequem am Computer eine passgenaues Dokument und nutzen Sie die Vorlage für das Formblatt so oft Sie dies benötigen.