Achtung: Zum 1.07.2018 ändern sich viele Bestimmungen im Reiserecht. Unter anderem trifft Sie als Reiseveranstalter oder Reisevermittler die Pflicht, einem Kunden, der eine Pauchalreise bucht, Informationen auszuhändigen. Wenn Sie eine Pauschalreise nach § 651a BGB veranstalten oder vermitteln, müssen Sie Ihren Kunden das Formbatt aushändigen, um sie über Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Reisebuchung zu informbieren. Bitte beachten Sie die Gestaltungshinweise im Dokument.