Achtung: Zum 1.07.2018 ändert sich das Reiserecht. Mit dem Formblatt unterrichten Sie den Kunden über die Besonderheiten bei verbundenen Reiseleistungen nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BGB. Gemeint sind Fälle, in denen der Kunde bei einem einzigen Besuch beim Reisebüro bzw. beim einmaligen Kontakt mehrere Reiseleistungen für seinen Urlaub gebucht hat. Nach neuem Reiserecht besteht in diesen Fällen besonderer Schutz vor Insolvenzen. Daher muss der Reisende im Fall der Buchung sogenannter verbundener Reiseleistungen mithilfe dieses Formblatts zum Download informiert werden. Die Vorlage ist so gestaltet, dass sie bequem am Computer ausgefüllt und mit den für Ihre Reisevermittlung zutreffenden Daten gefüllt werden kann. Das Muster ist selbstverständlich mehrfach verwendbar und für Vermittler verwendbar, die keine Beförderer sind.