Das sollten Sie wissen
Es empfiehlt sich daher, die Mängel unmittelbar nach der Rückkehr geltend zu machen. Idealerweise können Sie den Mangel durch Beweise wie Bildmaterial bzw. durch Zeugenaussagen belegen.
Es empfiehlt sich daher, die Mängel unmittelbar nach der Rückkehr geltend zu machen. Idealerweise können Sie den Mangel durch Beweise wie Bildmaterial bzw. durch Zeugenaussagen belegen.