Von der Kirchensteuer sind Sie dann befreit, wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind oder nie Mitglied waren. Erhebt das Finanzamt dennoch Kirchensteuer bei Ihnen, können Sie dagegen Einspruch einlegen. In dieser Vorlage ist eine Formulierung enthalten, mit der Sie problemlos und schnell Einspruch gegen die Festsetzung von Kirchensteuer im Lohnsteuerbescheid einlegen.