Die Umsatzsteuerschätzung des Finanzamtes hat häufig nicht viel mit den reelen Umsätzen Ihres Unternehmens zu tun. Doch wer nicht rechtzeitig Einspruch einlegt, muss sich daran festhalten lassen. Mithilfe unserer Vorlage für einen Einspruch gelingt es Ihnen, Ihre Einrede fristwahrend zu übermitteln. Führen Sie zur Begründung auf, weshalb die Schätzungen des Sachbearbeiters Ihrer Ansicht nach nicht richtig sind und legen Sie dazu idealerweise die aktuelle Umsatzsteuererklärung bei.