Die Eigentümerversammlung einer Wohngemeinschaft muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. Als Verwalter von Wohneigentum sind Sie verpflichtet, diese einzuberufen. Laden Sie mit diesem Schreiben alle Eigentümer zu der Versammlung ein. In dem Schreiben sollten, Ort, Datum und Uhrzeit vermerkt sein, ebenfalls ist eine Tagesordnung hilfreich. Weiterhin kündigen Sie mit diesem Schreiben den Bericht der Verwaltung und seines Beirates über das jeweilige Wirtschaftsjahr, die Beschlussfassungen über die Wohngeldabrechnung sowie den Wirtschaftsplan an.