Der WEG-Verwalter ist grundsätzlich verpflichtet, kalenderjährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser dient als Grundlage für die Verpflichtung der Eigentümer, einen entsprechenden Vorschuss zu leisten. Die regelmäßige Zahlung durch die Wohnungseigentümer anhand des Planes ermöglicht es dem Verwalter seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Voraussetzung ist jedoch, dass den Eigentümern eine nachvollziehbare Aufstellung präsentiert wird. Verwenden Sie hierfür unser unsere übersichtliche Mustervorlage eines Wirtschaftplans inklusive Anschreiben an die Eigentümer!