Sind Sie Wohnungseigentümer, sollten Sie an der turnusmäßig stattfindenden Eigentümerversammlung teilnehmen. Nur so behalten Sie den Überblick über geplante Veränderungen und können Ihre Möglichkeit zur Einflussnahme aktiv wahrnehmen. Ist es Ihnen unmöglich, der Versammlung selbst beizuwohnen, können Sie sich selbstverständlich vertreten lassen. Damit in Ihrem Sinne gehandelt wird, müssen Sie Ihren Vertreter mit einer Vollmacht ausstatten. In dieses Muster für eine spezielle Vollmacht geben Sie die relevanten Daten ein und legitimieren so Ihren Bevollmächtigten rechtssicher.