Was geschieht mit meinen Accounts und Online-Diensten?
Mit dem Tode geht der Nachlass auf die Erben über. So heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Gesetzgeber konnte die heutige Vielfalt der vererblichen Dinge aber noch nicht berücksichtigen. Ein Erbe hat nun immer öfter die Pflicht, sich um diverse Online-Konten und Accounts zu kümmern. Sie können gelöscht oder teilweise in einen Erinnerungs-Modus versetzt werden. Je nach Account, darf ein Erbe die gespeicherten Dinge behalten oder sie gehen für immer verloren. Anbieter haben dazu unterschiedliche Regelungen. Viele von ihnen erteilen nur eine auf den Kunden bezogene Nutzerlizenz. Das heißt, dass ein Erbe die gespeicherten Daten in diesem Fall nicht weiternutzen darf. Unterschieden werden muss zwischen E-Mail-Diensten, sozialen Netzwerken, Cloud-Diensten und sonstigen Online-Diensten. Kaum ein E-Mail-Anbieter ermöglicht den Erben die weitere Nutzung des E-Mail-Accounts. Legitimiert sich der Erbe, kann er jedoch verlangen, dass der Anbieter das Konto löscht.