Ärgerlicherweise haben Sie Ware erstanden, die nicht hält was sie verspricht? In so einem Falle haben Sie als Verbraucher ganz konkrete Rechte. Sie können beispielsweise die mangelhafte Waren umtauschen oder müssten anstandslos vom Händler das Geld zurück bekommen. Man nennt dies das Recht auf Gewährleistung. Falls dieser sich jedoch weigert, so haben Sie die Möglichkeit sich bei der Verbraucherschutzzentrale oder auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu beschweren. Nutzen Sie dafür die praktische Vorlage. Muster hier einfach downloaden!