Sie planen einen beruflichen Neuanfang und müssen dafür einen Umschulungskurs besuchen. Diesen Einsatz belohnt der Staat dadurch, dass er die Kosten übernimmt. Voraussetzung für die Rückerstattung Ihrer Auslagen (Kursgebühr und Fahrgeld) ist allerdings, dass Sie der Agentur für Arbeit Beginn und Ende der Umschulung sowie den Ausbildungsträger und die Höhe der Teilnahmegebühren nennen. Alles kein Problem mit unserem Muster, in das Sie nur noch Ihre persönlichen Daten einfügen müssen.