Grundsätzlich ist es so, dass Sie das Recht haben, von einem Vertrag zurückzutreten. Allerdings muss dem Auftragnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, nachzubessern. In der Regel sind zweimalige Aufforderungen zur Nachbesserung ausreichend. Versäumt der Auftragnehmer weiterhin, Ihrer Aufforderung nachzukommen, dann sind Sie zum Rücktritt berechtigt und können einen Dritten, beispielsweise bei Handwerksarbeiten, mit der Fertigstellung betrauen. Mit diesem Muster machen Sie den Auftragnehmer nochmals darauf aufmerksam, seinen Pflichten nachzukommen. Vorlage downloaden, ausfüllen und an den säumigen Anbieter schicken.