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Die Regel, dass in Arbeitszeugnis, unabhängig von der vergebenen Note, wohlwollend auszufallen hat, führte zu einer Reihe standardisierter Klausel, die mittlerweile, durch zahlreiche Ratgeber und Artikel, für jeden zu entschlüsseln sind. Das heißt weder Arbeitgeber, noch Arbeitnehmer müssen sich darüber im Unklaren sein, was genau das ausgestellte Arbeitszeugnis bedeutet.
In einem überzeugenden Arbeitszeugnis sollten bestimmte Dinge unbedingt angesprochen werden. Neben den zu erfüllenden formalen Voraussetzungen muss das Zeugnis eine möglichst genaue und vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeitsbereiche enthalten. Damit weiß der künftige Arbeitgeber, in welchen Aufgabenfeldern der Arbeitnehmer bereits Erfahrungen hat. Daneben sollte eine Beurteilung der erbrachten Leistungen vorhanden sein, denn nur so kann man einschätzen, ob und wie die übertragenen Aufgaben erfüllt worden sind.
Ein wichtiger Punkt in einem Arbeitszeugnis ist die Schlussformel, mit der der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis entlassen wird. Diese kann viel über die Einschätzung der Leistungen und der Wichtigkeit des Mitarbeiters für das Unternehmen verraten. Zu prüfen ist, ob ein Grund für das Ausscheiden angegeben wird und wenn ja, welcher. Zweitens kann es wichtig sein, ob der Arbeitgeber den Weggang bedauert und ob er dem ehemaligen Angestellten für seine berufliche Zukunft Erfolg wünscht.