Weitere Informationen zur Beschwerde über Lärmbelästigung
Dieser Musterbrief ist auf den Fall zugeschnitten, dass sich ein Grundstückseigentümer bei einem Nachbarn über eine Lärmbelästigung beschwert. Wenn Sie als Mieter unter Ruhestörungen leiden müssen, sollten Sie sich mit dem entsprechenden Musterbrief direkt an den Vermieter wenden.
Was fällt alles unter Lärmbelästigung?
Grundsätzlich ist es in der Zeitspanne von 22:00 - 6:00 Uhr untersagt Lärm zu verursachen. Es handelt sich also immer dann um Lärmbelästigung oder auch eine Ruhestörung, wenn die Lautstärke in dieser Zeit über 30 Dezibel liegt. Doch auch tagsüber kann eine Ruhestörung erfolgen, dabei muss die Lautstärke 40 Dezibel überschreiten.
Verursacht werden kann dieser Lärm beispielsweise durch zu laute Musik oder auch durch das Arbeiten mit einer Bohrmaschine und kann entsprechend zu einer Beschwerde wegen Lärmbelästigung durch den Nachbarn führen.
Wann kann ich die Polizei wegen Ruhestörung rufen?
In der Regel kann die Polizei bei einer anhaltenden Lärmbelästigung durch den Nachbarn nach circa 30 Minuten gerufen werden. Eine Ruhestörung über einen längeren Zeitraum stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar. In den meisten Fällen kommt es dann vorerst zu einer Ermahnung, wird diese jedoch ignoriert und eine weitere Zuwiderhandlung ist auszumachen, dann ist es der Polizei möglich, die Wohnung oder das Haus zu betreten, um beispielsweise die Musikanlage sicherzustellen.
Wie soll ein Lärmprotokoll aussehen?
Im besten Fall erstellen Sie ein Lärmprotokoll tabellarisch. Wichtig ist dabei zu beachten, dass Angaben wie das Datum, die Start-Uhrzeit und das Ende der Lärmbelästigung festgehalten werden, ebenso wie der Störungsgrund und der Verursacher mit Vor- und Nachnamen. Außerdem ist es stets von Vorteil, wenn Sie sich weitere Nachbarn suchen, die die Ruhestörung bezeugen können.
Ein Lärmprotokoll ist des Weiteren über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen zu führen, um somit eine dauerhafte Lärmbelästigung nachzuweisen.