Händler, Restaurant- oder Imbissbetreiber dürfen Ihnen keine verdorbenen und abgelaufenen Lebensmittel verkaufen. Ist Ihnen ein derartiges widerrechtliches Verhalten aufgefallen, so teilen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt mit. Nutzen Sie die Mustervorlage, um sich über die Nichteinhaltung des Lebensmittelgesetzes zu beschweren und dafür zu sorgen, dass der Verstoß geahndet wird und nicht noch weitere Verbraucher gefährdet werden.