Im Jahr 2006 ist es möglich geworden, Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus von der Steuer abzusetzen. Dabei sind auch Leistungen eingeschlossen, die vom Verwalter in Auftrag gegeben und auf den Mieter oder Eigentümer einer Wohnanlage umgelegt worden sind. Diese Bescheingung, die vom Verwalter an Mieter oder Eigentümer eines Hauses ausgestellt wird, bezeugt die gezahlten Kosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen.