Haben Sie nach Sichtung der Baugrundverhältnisse Bedenken dahingehend, dass eine mangelfreie Ausführung des Bauwerks droht? Dann müssen diese Zweifel schriftlich äußern, um sich vor ungerechtfertigten Mängelansprüchen zu schützen. Als Auftragnehmer haben Sie die Pflicht einen solchen Hinweis zu geben, ansonsten stehen Sie in der Haftung. Mithilfe unseres Muster gelingt es Ihnen eine formgerechte Bedenkenanzeige zu erstellen.