Hat Ihr Auftraggeber eine Überweisung mit dem Titel Schlusszahlung getätigt, so sollten Sie dies nicht hinnehmen, wenn Ihrer Meinung nach noch weitere Außenstände bestehen. Denn nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B schließt eine vorbehaltlose Annahme der Zahlung spätere Nachforderungen aus. Mit diesem Musterbrief aus dem WEKA Fachverlag, weisen Sie auf die noch ausstehenden Zahlungen hin und beziehen sich dabei auf die VOB. Einfach Ihre Daten eintragen und schon ist Ihr Brief fertig.